Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

  • Ab dem 01.10.2021 ist nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) der elektronische Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend.
  • Ab dem Jahr 2022 ist der elektronische Versand von den Krankenkassen an den Arbeitgeber verpflichtend. Die Arztpraxen versenden hier keine elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an den Arbeitgeber.
  • Die eAU löst das Muster 1 ab.
  • Über den Kommunikationsstandard KIM aus der Praxissoftware Duria erfolgt der elektronische Versand an die Krankenkassen.

Wichtig für Patienten:
Anstelle der bisherigen Vorlagepflicht beim Arbeitgeber bleibt dem Arbeitnehmer ab dem 01.07.2022 die Papierbescheinigung als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel, um insbesondere in Störfällen – wie etwa einer fehlgeschlagenen Übermittlung im elektronischen Verfahren – das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit nachweisen zu können

Umstellung von AU zu eAU

Durch die eAU soll die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beschleunigt und vereinfacht werden. Durch den elektronischen Versand wird auf die mehrfache Ausführung des ausgedruckten Formulars verzichtet und der Krankenkasse digital übermittelt. Der Arbeitgeber bekommt dann durch die Krankenkasse die nötige Auskunft über die Arbeitsunfähigkeit.

AU aktuell

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgt im Moment noch über eine vierfache analoge Ausfertigung.
Hierbei geht ein Original an die Krankenkasse, ein Durchschlag an den Patienten, ein weiterer Durchschlag an den Arbeitgeber und ein letzter Durchschlag bleibt in der Arztpraxis.
Für die Übermittlung der Durchschläge übernimmt der Patient die Verantwortung.

eAU (Stufe 1)

Ab dem 01.10.2020 werden die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) digital an die Krankenkassen übermittelt. Der Kommunikationsstandard KIM (Kommunikation Im Medizinwesen) ist für die Übertragung der Daten verpflichtend.
Hierbei entfällt das Muster 1, die Patienten erhalten kein Formular mehr, sondern einen einfachen Ausdruck für den Arbeitgeber und sich selbst. Diese werden innerhalb von Duria erstellt und anschließend dem Patienten unterschrieben mitgegeben.
Der Patient ist weiterhin verpflichtet dem Arbeitgeber den Ausdruck auszuhändigen.

eAU (Stufe 2)

Ab dem 01.07.2022 sollen die Daten an den Arbeitgeber elektronisch übermittelt werden (Bürokratieentlastungsgesetz III). Als Praxis ist man nicht dafür verantwortlich, dass die Daten an den Arbeitgeber übermittelt werden, dieses erfolgt durch die Krankenkassen. Diese müssen die AU-Daten der gesetzlich versicherten Arbeitnehmer künftig deren Arbeitgebern zur Verfügung stellen.
Die Praxen sind jedoch weiterhin verpflichtet dem Patienten eine AU-Bescheinigung auszudrucken. Auf Wunsch kann dieser auch signiert werden für den Arbeitgeber.

Der Ablauf der elektronische Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung

  1. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird wie gewohnt in Duria ausgefüllt.
  2. Die eAU wird dann durch die Schaltfläche „Erstellen und Versenden“ für die Signatur und den Versand vorbereitet.
  3. Die Signatur des eHBA’s ist nun notwendig und wird in einem neuen Fenster getätigt.
  4. Anschließend wird die eAU über den KIM-Dienst an die Krankenkasse versandt.
  5. Ein Formular wird für den Patienten gedruckt, auf Wunsch kann dieses auch für den Arbeitgeber gedruckt und unterschrieben werden.


Vorraussetzungen für die eAU

  • Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)
  • Konnektor-Update auf den ePA-Konnektor (PTV4/PTV4+; secunet und Rise für die Komfortsignatur; Noch nicht flächendeckend ehährtlich)
  • Zugangsdaten für den KIM-Dienstes
  • Aktuelle Duria Version mit Unterstützung von KIM
  • Heilberufsausweis der 2. Generation (eHBA G2)
  • Eventuell zusätzliche Kartenterminals an den Arbeitsplätzen, an denen die eHBA’s ausgestellt werden sollen

Signatur der eAU

Vor dem Versand der eAU wird der Datensatz mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) signiert. Um zu verhindern, dass sie nach jeder Erstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung den PIN für ihre Signatur eingeben müssen, gibt es die Möglichkeit eine Stapelsignatur anzuwenden. Diese kann dann beispielsweise am Abend mit einmaligen Eingeben der PIN für die ausgestellten AUs des Tages abgeschickt werden.
Alternativ zur Stapelsignatur gibt es noch die Komfortsignatur, diese wird im Vornherein eingegeben und gilt für eine gewisse Anzahl von Signaturen. Die PIN muss anschließend wieder erneut eingegeben werden.
Die Komfortsignatur wird empfohlen, da diese auf technische Probleme hinweist und diese dann mit einem Duria Support Center direkt behoben werden kann.

Die Signaturverfahren

Stapelsignatur
Die Stapelsignatur kann zum Beispiel am Ende des Tages in der Praxis angewandt werden, sie unterschreibt elektronisch mehrere Dokumente gleichzeitig.
Die Dokumente können dann mit dem eHBA und den benötigten PINs signiert und versandt werden.
Für dieses Verfahren ist ein Update des Konnektors auf den E-Health-Konnektor (PTV3-Update) notwendig.

Komfortsignatur
Durch die Komfortsignatur kann mit der eHBA und der PIN für einen bestimmten Zeitraum für 250 Signaturen freigegeben werden. Wenn eine eAU signiert werden soll, muss dieses nur noch bestätigt werden, ein erneutes Eingeben der PIN für den eHBA ist nicht mehr erforderlich.

Alternative Signatur über den SMC-B
Falls aus technischen oder anderen Gründen – die nicht in der Verantwortung der Praxis liegen – die Signatur über den eHBA nicht möglich ist, kann die eAU auch mit dem Praxisausweis (SMC-B) signiert werden.